Blower Door Test und Anforderungsniveau
Fugenlüftung kann einen dauerhaft ausreichenden Luftwechsel nicht sicherstellen (vgl. Arten der Gebäudelüftung). Bereits die in Deutschland nach 1984 gebauten Häuser sind so dicht, dass die Fugenlüftung zur hygienisch notwendigen Lufterneuerung nicht ausreicht. Nach den Anforderungen des Bautenschutzes sind diese Häuser aber noch nicht ausreichend luftdicht – danach beurteilt müssen selbst Neubauten in Deutschland als eher „undicht“ bezeichnet werden: n50-Leckageraten lagen bisher häufig zwischen 4 und 10 h-1. Probleme mit Zugerscheinungen und Bauschäden bleiben da nicht aus.
Die Energieeinsparverordnung (EnEV)
Mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 01.02.2001 wurde in Deutschland erstmals ein Zielwert für künftige Gebäude vorgegeben: Ohne Lüftungsanlagen sollen Drucktestkennwerte (n50-Werte) von 3 h-1, mit Wohnungslüftung 1,5 h-1 nicht überschritten werden. Aus den Erfahrungen mit Niedrigenergie- und Passivhäusern folgt, dass bessere Werte (also einen geringeren n50) anzustreben und zu realisieren sind. Die unveränderten Anforderungswerte bestehen auch mit der aktuellen EnEV weiterhin.
Luftdichtheit von Passivhäusern im Vergleich zu Altbauten und
Anforderungen der EnEV. Wer heute baut, sollte auf sehr gute
Luftdichtheit achten – ein späteres Nachbessern ist nämlich
schwierig und nur bei einer Gesamtsanierung möglich.